Griechenland / Athen. Von Haft verschont bleiben Personen, die der
Öffentlichen Hand Geld Schulden. Dies hat die Vollversammlung des
Staatsrates entschieden. Bereits im Jahre 2003 hatte der Staatsrat
– als oberstes Verwaltungsgericht – eine ähnliche Regelung für
Schulden an die staatliche Sozialversicherungsanstalt IKA und
andere juristische Personen des Öffentlichen Rechts beschlossen.
Schulden an die Öffentliche Hand mit Haft zu bestrafen, verstoße
nach Ansicht des Staatsrates gegen die Artikel 2 und 5 der
Verfassung.
Darin ist vorgesehen, dass der Respekt und der Schutz
des Wertes des Menschen eine der „Hauptverpflichtung des Staates
sind". Die Verfassung akzeptiere die Freiheitsberaubung nur dort,
wo sie tatsächlich nötig sei, um das öffentliche Interesse zu
schützen.