Griechenland / Athen. Als strafrechtliches Vergehen soll das Delikt
der Bestechung künftig im privaten Sektor geahndet werden.
Eingebettet ist die entsprechende Gesetzesvorlage in die
Aktivitäten der Regierung zur Bekämpfung der Korruption. Dabei geht
die geplante Gesetzesänderung mit der EU-Gesetzgebung konform.
Unterschieden werden soll künftig zwischen aktiver und passiver
Bestechung, d.
h. dem Bestechenden und dem Bestochenen. In beiden
Fällen sind Gefängnisstrafen zwischen einem und fünf Jahren
vorgesehen. Auch diejenigen, die illegale Beeinflussung von
Personen gegen finanzielles Entgelt versprechen, werden nun mit
Gefängnisstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren oder mit
Geldstrafen belangt. Die von solcher Beeinflussung profitierenden
Personen fallen unter die in Artikel 46 des Zivilgesetzbuches
vorgesehene Kategorie des Anstifters und werden entsprechend
bestraft.