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Bestechung im Privatsektor strafrechtlich belangt

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Griechenland / Athen. Als strafrechtliches Vergehen soll das Delikt der Bestechung künftig im privaten Sektor geahndet werden. Eingebettet ist die entsprechende Gesetzesvorlage in die Aktivitäten der Regierung zur Bekämpfung der Korruption. Dabei geht die geplante Gesetzesänderung mit der EU-Gesetzgebung konform. Unterschieden werden soll künftig zwischen aktiver und passiver Bestechung, d.
h. dem Bestechenden und dem Bestochenen. In beiden Fällen sind Gefängnisstrafen zwischen einem und fünf Jahren vorgesehen. Auch diejenigen, die illegale Beeinflussung von Personen gegen finanzielles Entgelt versprechen, werden nun mit Gefängnisstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren oder mit Geldstrafen belangt. Die von solcher Beeinflussung profitierenden Personen fallen unter die in Artikel 46 des Zivilgesetzbuches vorgesehene Kategorie des Anstifters und werden entsprechend bestraft.

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