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Eingetragene Partnerschaft nur für Heteros rechtswidrig

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilte Griechenland am Donnerstag, weil die eingetragene Lebenspartnerschaft dort nicht für gleichgeschlechtliche Paare gilt. Geklagt hatten acht griechische Staatsbürger, darunter der bekannte Schwulenrechtler Grigoris Vallianatos, und eine Nicht-Regierungs-Organisation (NGO). In Griechenland ist die eingetragene Partnerschaft seit 2008 möglich, aber nur für heterosexuelle Paare. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Lebenspartnerschaft ausschließlich für Heterosexuelle ihr Recht auf Privat- und Familienleben verletze (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) und eine Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen gegenüber den gegengeschlechtlichen Paaren darstelle (Artikel 14, Diskriminierungsverbot). Das Gericht folgte dieser Auffassung, wies jedoch andere Klagepunkte ab.
kte ab. Es verurteilte Griechenland zu 5.000 Euro Schmerzensgeld für jeden individuellen Kläger (ohne die NGO) sowie noch einmal je 2.500 Euro für zwei von ihnen und je 1.000 Euro für die übrigen sechs. Außerdem muss das Land die Prozesskosten tragen.

(Griechenland Zeitung / ak)

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