Der ehemalige Anführer der Terrorgruppe 17N, Alexandros Giotopoulos, muss nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wieder in Haft. Die Aufhebung seiner Entlassung sorgt in Griechenland für politische und juristische Debatten.
Der einstige Chef der seit Jahren zerschlagenen Terrororganisation „17. November“ (17N), Alexandros Giotopoulos, muss am Dienstag (16.6.) nach 25 Tagen in Freiheit wieder zurück ins Gefängnis. Das Gericht gab damit dem von der Staatsanwaltschaft eingereichten Rechtsmittel statt und annullierte einen Beschluss, auf dessen Grundlage der heute 82-Jährige im Mai dieses Jahres nach 24 Jahren aus dem Strafvollzug entlassen worden war.
Die Nacht vom Montag auf Dienstag verbrachte er in einer Gewahrsamszelle der Athener Polizeidirektion, nachdem seine sofortige Rückführung in das Gefängnis Korydallos zunächst gescheitert war.
Rückführung scheitert zunächst
Obwohl eine offizielle staatsanwaltliche Anordnung zur Rückkehr ins Gefängnis vorlag, konnte die Überstellung nicht abgeschlossen werden, da das erforderliche Haftdokument noch nicht ausgestellt worden war. Polizeibeamte hatten Giotopoulos zwar nach Korydallos gebracht, die Justizvollzugsanstalt verweigerte jedoch die Aufnahme, da die vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen waren.
Das Landeshöchstgericht, der Areopag, war in seiner Entscheidung der Argumentation des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Sophoklis Logothetis gefolgt. Demnach wurde das seit 2021 geltende Gesetz für mehrfach-lebenslängliche Haftstrafen nicht korrekt angewendet. Dieses sieht vor, dass zu mehrfach lebenslanger Haft verurteilte Straftäter mindestens 25 Jahre tatsächlich verbüßt haben müssen, bevor eine bedingte Entlassung geprüft werden kann.
Rechtliche Grundlage der Entscheidung
Im Fall Giotopoulos, der rechtskräftig zu 17 lebenslangen Haftstrafen wegen Anstiftung zu ebenso vielen Morden der Terrororganisation „17. November“ verurteilt worden war, sei diese vorgeschriebene Mindesthaftdauer noch nicht erreicht. Daher wurde seine Freilassung als verfrüht und rechtswidrig eingestuft.
Am 21. Mai war er zunächst aus der Haftanstalt – unter Auflagen – entlassen worden. Es war bereits der fünfte Versuch von Giotopoulos, vorzeitig freizukommen, und hatte in Griechenland erhebliche politische und gesellschaftliche Reaktionen ausgelöst.
Debatte über Umgang mit dem Fall
Scharfe Kritik an der Rückkehr des verurteilten Terroristen Giotopoulos ins Gefängnis wurde von der Abgeordneten des Linksbündnisses SYRIZA, Elena Akrita, geübt. Die Politikerin bezeichnete die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs als „Niederlage der Demokratie“ und sprach von „politischem Revanchismus“. In einem Beitrag in den sozialen Medien äußerte Akrita die Auffassung, die Entscheidung sei unter politischem Druck zustande gekommen. Zugleich stellte sie infrage, dass von Giotopoulos, der heute 82 Jahre alt ist, noch eine Gefahr für die Gesellschaft ausgehe.
Sie konstatierte: „Die Botschaft lautet nicht, dass die Demokratie stark ist, sondern dass sie sich rächen kann.“ Mit ihren Ausführungen versuchte die Linkspolitikerin, die Umstände infrage zu stellen, die zur Revidierung der Haftentlassung durch den Obersten Gerichtshof geführt hatten. (Griechenland Zeitung / Elisa Hübel)