Im Fall der Weitergabe personenbezogener Daten griechischer Auslandswähler, zu der es vor der Europawahl 2024 gekommen war, hat ein Athener Gericht vier Angeklagte zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Unter ihnen befindet sich auch die frühere Europaabgeordnete Anna-Michelle Asimakopoulou von der Regierungspartei Nea Dimokratia.
Im Prozess um die Weitergabe von Daten griechischer Auslandswähler vor der Europawahl 2024 sind gegen vier Angeklagte Haftstrafen zwischen acht und 20 Monaten verhängt worden – sie wurden auf Bewährung ausgesetzt. Unter den Verurteilten befindet sich auch die frühere Europaabgeordnete Anna-Michelle Asimakopoulou.
Ex-Abgeordneten für schuldig befunden
Die ehemalige Abgeordnete der konservativen Regierungspartei Nea Dimokratia (ND) wurde zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit dreijähriger Bewährungsfrist verurteilt. Das Gericht befand sie einstimmig wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgesetzgebung sowie mehrheitlich (2:1) in weiteren Anklagepunkten für schuldig. Die Vorsitzende des dreiköpfigen Amtsgerichts in Athen sprach sich jedoch dafür aus, sie vom Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen freizusprechen.
Der ehemalige Generalsekretär des Innenministeriums, Michalis Stavrianoudakis, erhielt eine Haftstrafe von 18 Monaten, ebenfalls auf Bewährung. Der damalige Generalsekretär für Auslandsgriechen der ND, Nikos Theodoropoulos, sowie der frühere Generalsekretär für Kommunalverwaltung und Krisenmanagement der Partei, Menios Koromilas, wurden zu acht beziehungsweise zwölf Monaten Haft verurteilt – jeweils mit dreijähriger Bewährung.
Das Gericht gewährte allen Verurteilten den Strafmilderungsgrund eines bislang gesetzestreuen Lebenswandels.
Verdacht auf Datenleck
Infolge des Falls hatten mehrere Auslandsgriechen Klage gegen den griechischen Staat wegen illegaler Nutzung personenbezogener Daten eingereicht. Sowohl gegen das Innenministerium als auch gegen Asimakopoulou selbst waren bereits Strafgelder in Höhe von 400.000 bzw. 40.000 Euro verhängt worden. Asimakopoulou gehörte von 2019 bis 2024 dem Europäischen Parlament an und war zuvor unter anderem Pressesprecherin der ND.
Im Frühling 2024 war vor den Europawahlen aus dem politischen Büro Asimakopoulous eine Massen-E-Mail an im Ausland lebende Griechen verschickt worden, die sich auf die bevorstehende Briefwahl bezog. Daraufhin reichten mehrere Empfänger Beschwerden bei der Datenschutzbehörde ein. Einige von ihnen wiesen darauf hin, eigens für die Briefwahl neue E-Mail-Adressen eingerichtet zu haben. Da genau diese Adressen für die Zusendung der Massen-E-Mail genutzt worden seien, erhärtete sich der Verdacht eines Datenlecks.
Streit über Bedeutung des Falls
Regierungssprecher Pavlos Marinakis wies einen Zusammenhang zwischen dem Fall und dem Ablauf der Europawahlen zurück. Politisch gehe es lediglich um den Versand einer E-Mail, nicht um eine Beeinträchtigung des Wahlverfahrens. Die juristische Bewertung liege allein bei der Justiz und werde von der Regierung nicht kommentiert. Zugleich verwies Marinakis auf die Unschuldsvermutung und kündigte an, dass die Verurteilten voraussichtlich Berufung einlegen würden. Die öffentliche Behandlung des Falls kritisierte er als unverhältnismäßig. Es sei nicht nachvollziehbar, Personen wegen des Versands einer E-Mail in einer Weise darzustellen, die sonst nur mit schweren Straftaten in Verbindung gebracht werde.
Die größte Oppositionspartei des Landes, die sozialistische PASOK, widersprach den Einschätzungen des Regierungssprechers. Die Verurteilungen seien nicht wegen des Versands einer E-Mail erfolgt, sondern wegen der Weitergabe personenbezogener Daten von 25.500 Auslandsgriechen, die diese dem Staat im Rahmen der Briefwahl anvertraut hätten.
Das Bündnis der Radikalen Linken (SYRIZA) erklärte seinerseits, das Urteil gegen Anna-Michel Asimakopoulou und die weiteren Angeklagten bestätige, dass es sich nicht um ein Missverständnis oder einen unbeabsichtigten Fehler gehandelt habe. Die Partei sprach von einem schweren Verstoß gegen den Datenschutz, die Transparenz und das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen. Zugleich forderte sie die Regierung auf, umfassend aufzuklären, wie die Daten für Wahlkampfzwecke verwendet werden konnten. (Griechenland Zeitung / Elisa Hübel)