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Prozessverlierer schießt Anwalt nieder
Haftstrafen für Stromanbieter wegen Unterschlagung in dreistelliger Millionenhöhe TT
Ein Gericht hat am Dienstag Haft- bzw. Geldstrafen für Mitglieder der privaten Stromanbieter Energa und Hellas Power ausgesprochen. Von den 19 Angeklagten wurden elf für schuldig befunden, finanzielle Mittel der öffentlichen Hand unterschlagen zu haben. Des Weiteren werden ihnen Schwarzhandel und Geldwäsche vorgeworfen. Demnach haben die Stromanbieter von ihren Kunden – wie vorgeschrieben – die Immobiliensteuer kassiert, sie jedoch nicht wie vorgesehen an den griechischen Staat überwiesen.
Verdächtige im Fall Marfin-Bank freigesprochen TT
Die beiden Hauptverdächtigen an dem Brand der Athener Marfin-Bank im Jahr 2010 sind freigesprochen worden. Die Bankfiliale war im Zuge einer Anti-Austeritäts-Demonstration attackiert worden, dabei kamen damals drei Angestellte ums Leben.
Gericht auf Kreta spricht deutschen Historiker frei
Der deutsche Historiker Heinz Richter wurde am Mittwoch vom Gericht in Rethymnon auf Kreta freigesprochen. Vorgeworfen hatte man ihm die Leugnung von Verbrechen der Nazis „zu Lasten der kretischen Volkes“. Der Prozess hatte im November 2015 begonnen. Die Anklage basierte auf einem im August 2014 verabschiedeten Gesetz, wonach Leugner von Völkermorden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – die als solche vom Parlament anerkannt worden sind – strafrechtlich verfolgt werden können.
Lebenslängliche Haft für Empfang von Schmiergeldern
Zum ersten Mal wurde in Griechenland am Montag eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen des Besitzes von Schwarzgeld im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rüstungsgütern ausgesprochen. Dieses Urteil erging gegen Jannis Sboukos, ehemals stellvertretender Direktor für Rüstung im Verteidigungsministerium. Er sitzt bereits wegen anderer Straftaten, die er sich in diesem Ressort zu Schulden kommen ließ, in Haft. Nun wurde er für schuldig gesprochen, Schmiergelder in Millionenhöhe für den Kauf eines Kommunikationssystems für die Landstreitkräfte („Ermis“) in Empfang genommen zu haben. Mildernde Umstände wurden dem Angeklagten nicht zuerkannt.