Noch in diese Woche sollen die neuen objektiven Kriterien für die
Berechnung des Wertes von Immobilien bekannt gegeben werden. Die
Verträge für die Überschreibung von Immobilien im Fall von
Erbschaften und Schenkungen werden noch bis zum 28. Februar zu den
jetzt gültigen Preisen behandelt, falls bis zum 30. Dezember ein
entsprechender Antrag beim Steueramt gestellt wurde.
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