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„Das Selbstverständliche wird in die Tat umgesetzt.“ Mit diesen Worten kommentierte Griechenlands Premierminister Alexis Tsipras die Entscheidung für die Gründung eines Krematoriums in Athen.

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Griechenland / Athen. Vom Staatsrat wurden gestern die Grundlagen für einen Präsidialerlass abgesegnet, in dem die Bedingungen für die Einäscherung Verstorbener festgelegt werden. Ob und wo ein Krematorium errichtet werden darf, entscheidet demnach nur die Kommunale Selbstverwaltung. Die Genehmigung einer Einäscherung erteilt ausschließlich der Bürgermeister oder der Vorsitzende der Gemeinde, in der sich das Krematorium befindet.Die Verbrennung findet frühestens 60 Stunden nach dem Eintritt des Todes statt.
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