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Der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht, hat einen Beschluss des Wirtschaftsministeriums vom Juli vorläufig außer Kraft gesetzt, wonach die Geschäfte für ein Jahr probeweise an allen Sonntagen geöffnet werden können. Das oberste Kassationsgericht nahm am Donnerstag einen Antrag der Händler und der Angestelltenverbände auf Aufhebung des Ministerbeschlusses an und setzte die sonntägliche Ladenöffnung bis zu einem abschließenden Urteil aus. Dieses wird Ende des Jahres oder Anfang 2015 erwartet.Die Geschäftsinhaber und Angestellten im Einzelhandel begründeten ihren Antrag mit dem „nicht wieder gutzumachenden wirtschaftlichen und kaum wieder gutzumachenden immateriellen Schaden“, der ihnen aus dem Sonntagsbetrieb entstehen würde. Die Richter akzeptierten beide Punkte, unter anderem mit Verweis auf das Recht der Angestellten auf Sonntagsruhe und die Wahrnehmung ihrer religiösen Pflichten sowie auf die Wirtschaftskrise in Griechenland.
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