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Beschlagnahme von Pkw mit EU-Kennzeichen: Griechenland kommt wieder vor den Kadi

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Griechenland ist im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen Pkw mit EU-Kennzeichen erneut mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof konfrontiert. Griechische Bürger hatten wegen ungerechtfertigter Beschlagnahme ihrer Autos (mit EU-Kennzeichen) und wegen Strafzahlungen, die ihnen von den heimischen Behörden auferlegt wurden, geklagt. Die EU soll noch im Jahr 2004 eine einheitliche Richtlinie verabschieden, die Griechenland unverzüglich übernehmen muss und nicht mehr umgangen werden kann. Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein antwortete auf eine Anfrage des Europarlamentariers Stavros Xarchakos (ND), dass die Freizügigkeit der Bürger der Europäischen Union ein Grundrecht darstelle. Die Kommission wisse, dass die Umsetzung einer bestehenden Richtlinie durch Griechenland, die Pkw mit nicht-griechischen EU-Kennzeichen betreffe, "problematisch" sei.
Bezüglich der Beschlagnahme von Pkw durch griechische Behörden sagte Bolkestein, dass dieses Phänomen "sogar zur Verfolgung wegen Schmuggelhandels führen" könnte, sollte ein beschlagnahmter Pkw nie wieder in die Hände des rechtmäßigen Besitzers gelangen und eventuell verkauft worden sein.
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