Der Verein der Ständigen Einwohner der Altstadt von Korfu bemängelt die Barrierefreiheit in der Altstadt.
In einem offenen Brief, der an das dortige Bürgermeisteramt gerichtet ist, heißt es u. a.: „Die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit betrifft auch die bestehende Infrastruktur, und eine selektive Auslegung führt zum Ausschluss von Menschen mit Behinderungen“. Der Verein weist damit eine Argumentation der Kommune von Korfu zurück, wonach die Umsetzung einer Ministerialverordnung von 2022 – derzufolge ein 1,50 m breiter, auch barrierefreier Weg – in der Altstadt von Korfu nicht möglich sei. Als Grund nennt die Gemeinde das Alter der Gehwege. Der Verein betont im Gegensatz dazu, dass „weder Alter noch Platzmangel“ Grund für Untätigkeit sein könne. Die sofortige Beseitigung jeglicher Hindernisse in der Altstadt sei erforderlich, selbst wenn dies in einigen Fällen bedeute, dass die Genehmigungen für Gastronomiebetriebe für das Aufstellen von Tischen widerrufen werden müsse. (Griechenland Zeitung / ebo)