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EU verlangt Aufhebung des Verbots für Glücksspiele

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Griechenland/Athen. Nach Forderungen der europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof soll Griechenland für die nicht vorgenommenen Anpassung an gerichtliche Beschlüsse der EU die, die allgemeinen elektronischen Glücksspiele (einarmigen Banditen) betreffen, mit einer Geldbuße bestraft werden. Im vergangenen Juni hatte die Kommission Griechenland dazu aufgefordert, innerhalb zweier Monate den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen, der am 26. Oktober 2006 getroffen wurde. Dieser hatte festgelegt, dass Griechenland die Verbote, die es gegen die meisten Formen der Glücksspiele auferlegt hatte, rückgängig machen sollte.
te. Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, dass nicht nur illegales Glücksspiel, sondern auch Angebote, Betriebe und Nutzung von Spielzeug wie Spielkonsolen und Handy-Spielen in der Öffentlichkeit verbietet. Ein solches Gesetz, würde, nach den Worten der Kommission, einem gesamten Wirtschaftszweig die Geschäftsgrundlage entziehen, womit auch Arbeitsplätze verloren gingen.
Die EU fordert nun von Griechenland eine einmalige Bußgeldsumme von 3,5 Millionen Euro sowie einen täglichen Strafbetrag von 31.798 Euro.
Copyright: Griechenland Zeitung
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