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Der Prozess gegen die faschistische Partei Chryssi Avgi wird am 6. Juli in die zweite Instanz gehen. In erster Instanz hatte das Gericht am 7. Oktober 2020 die frühere Parlamentspartei als „kriminelle Organisation“ eingestuft.

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Der frühere Parlamentarier der faschistischen Partei Chryssi Avgi (CA) Antonis Gregos darf bis zur Verhandlung seines Falls in zweiter Instanz und unter Auflagen das Gefängnis verlassen. Das wurde in dieser Woche von einem Gericht in Athen beschlossen.

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Der frühere Parlamentarier der faschistischen Partei Chryssi Avgi (CA) Nikos Michos darf das Hochsicherheitsgefängnis der mittelgriechischen Stadt Domokos bis zur Verhandlung des Falls in zweiter Instanz verlassen.

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Der Areopag, Oberster Gerichtshof Griechenlands, zieht in Betracht, eine Entscheidung des Berufungsgerichtes rückgängig zu machen. Am Dienstag (19.10.) forderte der Staatsanwalt des Areopags Vasilios Pliotas eine schriftliche Urteilsbegründung des Berufungsgerichts, wonach ein früheres Mitglied der faschistischen Partei Chryssi Avgi (CA) vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden soll.

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Auf heftige Kritik ist eine Entscheidung des Berufungsgerichtes gestoßen, wonach das frühere Mitglied der faschistischen Partei Chryssi Avgi (CA), Jorgos Patelis, unter Auflagen auf freien Fuß kommt. Er muss sich einmal im Monat bei der Polizeistation seines Wohnortes melden und darf das Land nicht verlassen.

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