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Vorschulen und Kindergärten dürfen Kinder ausschließen, die nicht vorschriftsmäßig geimpft wurden. Das entschied der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht, am letzten Mittwoch. Die entsprechende Vorschrift zum Schutz der Volksgesundheit sei verfassungskonform. Bei dem Verfahren ging es um vier Kinder, die aus städtischen Kindergärten in Ostmakedonien ausgeschlossen wurden, weil ihre Eltern sich trotz wiederholter Aufforderung weigerten, sie gegen die üblichen Kinderkrankheiten zu impfen.

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