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Urteil: Vorschule muss ungeimpfte Kinder nicht dulden Tagesthema

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Foto (© Eurokinissi) Foto (© Eurokinissi)

Vorschulen und Kindergärten dürfen Kinder ausschließen, die nicht vorschriftsmäßig geimpft wurden. Das entschied der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht, am letzten Mittwoch. Die entsprechende Vorschrift zum Schutz der Volksgesundheit sei verfassungskonform. Bei dem Verfahren ging es um vier Kinder, die aus städtischen Kindergärten in Ostmakedonien ausgeschlossen wurden, weil ihre Eltern sich trotz wiederholter Aufforderung weigerten, sie gegen die üblichen Kinderkrankheiten zu impfen.


Die Eltern eines Kindes, das Mitte Januar den Kindergarten verlassen musste, riefen darauf den Staatsrat an: Der Beschluss des örtlichen Stadtrates sei verfassungswidrig und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Maßnahme sei eine „Bestrafung“, diskriminiere das ansonsten gesunde Kind ohne Grund und hindere es, am sozialen Leben gleichberechtigt teilzunehmen und seine Persönlichkeit zu entwickeln. Und schließlich seien ja die anderen Kinder geimpft, so die etwas krude Logik der Kläger. Der Staatsrat wies die Klage als haltlos ab, unter anderem mit dem Hinweis, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt würde, wenn sich eine Person mit dem Argument nicht impfen lasse, dass die anderen Personen in ihrem Umkreis geimpft und sie deshalb sicher sei. (GZak)

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