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Antrag auf Gesetzesänderung soll Religionsfreiheit stärker zur Geltung bringen

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Griechenland / Athen. Ein Dutzend Abgeordnete aller Parteien haben mit einem Antrag für eine Gesetzesänderung eine Abwandlung des Begriffes der „Bekehrung" gefordert. Auf Bekehrung zu anderen Religionen steht bisher eine mehrmonatige Gefängnisstrafe. Außerdem soll sich ändern, dass die Errichtung von religiösen Stätten künftig einfacher in die Tat umgesetzt werden kann; bisher war dafür die Erlaubnis des orthodoxen Metropoliten notwendig. Grundlage für diese Gesetzesänderungen ist die griechische Verfassung, in der das Recht auf freie Religionsausübung verankert ist.
Die Abgeordneten, die den Antrag einbringen, verwiesen u.a. auf Ermahnungen des Europäischen Gerichtshofes und des Europarates.
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