Griechenland / Athen. Ein Dutzend Abgeordnete aller Parteien haben
mit einem Antrag für eine Gesetzesänderung eine Abwandlung des
Begriffes der „Bekehrung" gefordert. Auf Bekehrung zu anderen
Religionen steht bisher eine mehrmonatige Gefängnisstrafe. Außerdem
soll sich ändern, dass die Errichtung von religiösen Stätten
künftig einfacher in die Tat umgesetzt werden kann; bisher war
dafür die Erlaubnis des orthodoxen Metropoliten notwendig.
Grundlage für diese Gesetzesänderungen ist die griechische
Verfassung, in der das Recht auf freie Religionsausübung verankert
ist.
Die Abgeordneten, die den Antrag einbringen, verwiesen u.a.
auf Ermahnungen des Europäischen Gerichtshofes und des
Europarates.