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Gesetzentwurf für eheähnliche Gemeinschaften kann dem Parlament vorgelegt werden

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Griechenland / Athen. Ein neues Gesetz für eheähnliche Gemeinschaften wurde gestern vom Regierungskabinett abgesegnet und kann nun dem Parlament vorgelegt werden. Demnach sollen unverheiratete Paare die gleichen Rechte wie Ehepaare erhalten. Justizminister Sortiris Chatzigakis stellte fest, dass der Gesetzesentwurf unverheirateten Paaren den gleichen Versicherungsanspruch sowie das Anrecht auf soziale Unterstützung und Steuervorteile gewährt. Kinder dieser Paare werden den Kindern verheirateter Paare gleich gestellt und haben entsprechenden Rechtsanspruch auf ein Erbe.
be. Der Gesetzesentwurf bezieht sich nur auf heterosexuelle Paare. Homosexuelle Paare wurden nicht berücksichtigt. (Griechenland Zeitung / aka)
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