Griechenland / Athen. Große Probleme hinsichtlich der disziplinären
Kontrolle von Ärzten und der Untersuchung von Patientenbeschwerden
beschreibt der Bürgeranwalt. In seinem Bericht über die internen
Kontrollverfahren im staatlichen Gesundheitswesen konstatiert er
ein „Defizit objektiver, unparteiischer, belegter und dadurch
glaubwürdiger Untersuchungen". Dadurch werde das „Gesundheitssystem
geschädigt, das Regime der Straffreiheit gestärkt und letztendlich
das Misstrauen der Bürger bzw. der Patienten vertieft.
" Der
Bürgeranwalt schlägt daher dem Gesundheitsministerium drei
Maßnahmen vor. Darin geht es u.a. um die Effizienz von
Sonderuntersuchungen gegen Gesundheitspersonal und um eine
Reformierung des Disziplinarrechtes. Außerdem wird im Bericht der
Unwille des Gesundheitsministeriums für eine konstruktive
Zusammenarbeit mit dem Bürgeranwalt kritisiert.