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Tsochatzopoulos darf in die Freiheit – kann aber Kaution nicht zahlen Tagesthema

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) entstand im Mai 2015, als Tsochatzopoulos unter starker Polizeibewachung einen Gerichtstermin wahrnehmen musste. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) entstand im Mai 2015, als Tsochatzopoulos unter starker Polizeibewachung einen Gerichtstermin wahrnehmen musste.

Der ehemalige Verteidigungsminister Akis Tsochatzopoulos darf nach einem fünfjährigen Aufenthalt im Gefängnis wieder in die Freiheit. Das hat ein Athener Gericht am Mittwoch beschlossen. Voraussetzung ist jedoch, dass er dafür eine Kaution in Höhe von 200.000 Euro hinterlegt. Über seine Rechtsanwälte ließ der Ex-Minister wissen, dass er über eine derartige Geldsummen nicht verfüge. Sie haben deshalb beantragt, dass die Kaution reduziert wird.


Tsochatzopoulos liegt seit dem 17. März mit einer Erkrankung der Herzkranzgefäße im Krankenhaus. Er wurde dort operiert. Seine Anwälte erklären, dass auch aufgrund seines relativ hohen Alters – Tsochatzopoulos ist 77 Jahre alt – „unwiderruflicher gesundheitlicher Schaden“ entstehen könnte, wenn ihr Mandat nicht schnell wieder in Freiheit ist.
Sollte das Geld für die Kaution bereitgestellt werden, so könnte Tsochatzopoulos bereits ab Mai wieder zu Hause sein. Er müsste jedoch einen festen Wohnsitz angeben, an dem er sich permanent aufhalten muss. Er dürfte das Land nicht verlassen und müsste seinen Reisepass abgeben. Zudem müsste er sich zwei Mal im Monat auf der Polizeiwache seines Wohnortortes melden.
Tsochatzopoulos erhielt u. a. wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Bestechlichkeit zwei Haftstrafen von insgesamt mehr als 20 Jahren. Hintergrund für diese Straftaten war vor allem die Beschaffung von Rüstungsprogrammen während seiner Amtszeit als Verteidigungsminister (1996 – 2001). Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass damals für Rüstungsgüter – vor allem aus Russland und Deutschland – Bestechungsgelder in Höhe von 160 Mio. Euro gezahlt wurden.
Bereits in Freiheit ist die Ehefrau des einstigen sozialistischen Spitzenpolitikers Vicky Stamati. Sie war schon vor zwei Jahren in den Genuss einer vorzeitigen Haftentlassung gekommen. Ähnlich wie ihr Ehepartner hatte sie damals Schwierigkeiten, die Kaution zu aufzubringen: Diese war auf 50.000 Euro festgelegt worden. Schließlich gelang es dann doch, diese Summe zu hinterlegen.
Stamati war wegen indirekter Beteiligung an den illegalen Geschäften ihres Ehegatten zu einer zwölfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. (Griechenland Zeitung / eh) 



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