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40 Parteien Griechenlands dürfen bei den Europawahlen kandidieren Tagesthema

Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

Die Europawahlen stehen vor der Tür: Am 26. Mai ist es soweit. Am Wochenende hat das Landeshöchstgericht, der Areopag, 40 Parteien die Genehmigung erteilt, sich an diesem Urnengang zu beteiligen. Darunter sind die Regierungspartei von Ministerpräsident Alexis Tsipras, das Bündnis der Radikalen Linken (SYRIZA), sowie die größte Oppositionspartei Nea Dimokratia (ND), die bei allen Meinungsumfragen einen deutlichen Vorsprung genießt.

Ein Recht auf aktive Beteiligungen haben außerdem die ebenfalls im Parlament vertretene faschistische Chryssi Avgi, die Bewegung der Veränderung, die kommunistische KKE, die liberale „To Potami“, die Zentrumsunion sowie der frühere Regierungspartner „Unabhängige Griechen“ (ANEL).
Hinzu kommen noch zahlreich weitere Parteien, die für Griechenland bei den Europawahlen ins Rennen gehen dürfen. Darunter zum Teil noch recht ungewohnte Namen wie „Bürger“, „Griechische Lösung“, „Partei der Gleichberechtigung“, „Freie Heimat“, „Stehendes Griechenland“ sowie etwa auch „Neuer Griechischer Schwung“.
Außerdem treten die Parteien des früheren griechischen Finanzministers Janis Varoufakis „MeRa25“ sowie die „Plefsi Eleftherias“ der ehemaligen Parlamentspräsidentin Zoi Konstantopoulou an.
Nachdem das Kabinett Tsipras im Sommer 2015 beschlossen hatte, mit den Geldgebern ein drittes Spar- und Reformpaket zu unterzeichnen, kehrten damals zahlreiche prominente Persönlichkeiten der Regierung den Rücken, darunter auch Varoufakis und Konstantopoulou. Es wurde ein vorverlegter Urnengang ausgerufen, die anschließenden Wahlen im September 2015 konnte das Linksbündnis erneut für sich entscheiden.
Neun Parteien hat unterdessen der Areopag das Recht, sich an den Wahlen zu beteiligen, nicht erteilt. Es handelt sich u. a. um die „Nationale Hoffnung“, die „Bewegung der Nationalen Unabhängigkeit“ und die „Notentscheidung“.
(Griechenland Zeitung / eh)

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