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Wehrdienstreform soll Missbrauch von Vergünstigungen eindämmen

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Beispielfoto (© Eurokinissi) Beispielfoto (© Eurokinissi)

Studierende Griechen im Ausland oder Bürger, die dort bereits ihren Wohnsitz haben, sind von einem Gesetzentwurf zur Reform des Wehrdienstes nicht betroffen.

Dies berichtet die griechische Nachrichtenagentur APE-MPE unter Berufung auf Quellen des griechischen Verteidigungsministeriums. Die bestehenden Regelungen für im Ausland Studierende oder Erwerbstätige blieben unverändert – es gelte eine lange Übergangsfrist. Den gleichen Quellen zufolge gelten bisher griechische Staatsbürger als dauerhaft im Ausland lebend, wenn sie sieben Jahre in Folge dort ihren Lebensunterhalt verdient oder insgesamt elf Jahre im Ausland studieren. Außerdem besteht bisher für Wehrdienstpflichtige ab dem 33. Lebensjahr die Möglichkeit, sich mit einem finanziellen Betrag von 810 Euro pro Monat freizukaufen. – Voraussetzung ist der bisherigen Regelung zufolge eine 20-tägige Rekrutenausbildung. In den letzten Jahren soll es in vielen Fällen zu Missbrauch dieser Regelungen gekommen sein, wodurch sich die Zahl der vom Wehrdienst befreiten Bürger stark erhöht habe. Ziel der eingebrachten Reform sei es, Missbrauch bei Aufschüben und Befreiungen einzudämmen und die Wehrgerechtigkeit zu stärken. Die Ableistung des Wehrdienstes bleibe eine verfassungsmäßige Pflicht aller Bürger, hieß es außerdem. (Griechenland Zeitung / eh)

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