Das griechische Gesundheitswesen wird künftig durch eine neue Regelung für Beschäftigte des Notfallrettungsdienstes EKAV gestärkt. Die Maßnahme wurde im Rahmen des neuen Gesetzentwurfs des Arbeitsministeriums vorgestellt und anschließend im Ministerrat der griechischen Regierung erörtert.
Demzufolge sollen bestimmte Berufsgruppen wie Rettungssanitäter, Fahrer von Rettungswagen sowie weitere Einsatzkräfte stärker in das System der „schweren und gesundheitsgefährdenden Berufe“ eingebunden werden. Damit erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bereits ab dem 62. Lebensjahr in Rente zu gehen, sofern sie ausreichend Versicherungszeiten nachweisen können. Ziel der Maßnahme ist es, die besonderen Belastungen im Rettungsdienst besser zu berücksichtigen und bestehende Ungleichbehandlungen zu beseitigen.
Die Regierung spricht von einer „Korrektur einer langjährigen Ungleichheit“ zwischen verschiedenen Beschäftigtengruppen im Gesundheitswesen. Die Maßnahmen betreffen etwa 23.000 Arbeitnehmer. (Griechenland Zeitung / eh)