Schuldner der Öffentlichen Hand kommen nicht ins Gefängnis
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Griechenland / Athen. Von Haft verschont bleiben Personen, die der
Öffentlichen Hand Geld Schulden. Dies hat die Vollversammlung des
Staatsrates entschieden. Bereits im Jahre 2003 hatte der Staatsrat
– als oberstes Verwaltungsgericht – eine ähnliche Regelung für
Schulden an die staatliche Sozialversicherungsanstalt IKA und
andere juristische Personen des Öffentlichen Rechts beschlossen.
Schulden an die Öffentliche Hand mit Haft zu bestrafen, verstoße
nach Ansicht des Staatsrates gegen die Artikel 2 und 5 der
Verfassung.