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Griechenland legt Preisliste für „Goldenes Visum“ fest

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Unser Archivfoto (© GZ / Jan Hübel) entstand auf Santorin. Unser Archivfoto (© GZ / Jan Hübel) entstand auf Santorin.

Für das sogenannte „Goldene Visum“ wurden neue Preise festgesetzt. Diese Regelung ermöglicht es Bürgern aus Nicht-EU-Staaten durch Investitionen in Griechenland eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

In einem gemeinsamen Beschluss der Ministerien für Entwicklung und Investitionen, Bürgerschutz und Äußeres liegen jetzt die Bedingungen in überarbeiteter Form vor. Konkrete Zahlen waren bislang nur für den Erwerb von Immobilien aufgelistet worden. Investoren in anderen Bereichen mussten ein längeres Bewerbungsverfahren durchlaufen. Nun gibt es auch für diese Fälle einen festen Rahmen.
Für den Kauf von Immobilien bleibt die Schwelle bei 250.000 Euro, hinzu kommen nun diverse weitere Möglichkeiten, die jeweils eine Investition von mindestens 400.000 Euro erfordern, z.B. in ein Unternehmen mit Hauptsitz in Griechenland oder in einen Investment- oder Immobilienfond, der ausschließlich in Griechenland operiert. Im Falle, dass eine Firma und nicht eine Privatperson als Investor auftritt, erhöht sich das Volumen der erforderlichen Ausgaben auf 800.000 Euro pro Person. Die Zahl der verfügbaren Visa ist auf drei Personen pro Unternehmen beschränkt. Die Betreffenden müssen außerdem Gesellschafter oder Vorstandsmitglied sein.

Das Programm war auch schon vor der aktuellen Änderung international auf reges Interesse gestoßen. Nach Angaben des Bürgerschutzministeriums wurden seit dem Beginn der Kampagne bis Ende September diesen Jahres 5.302 Visa an Investoren erteilt. China stellt unter den „Europäern auf Zeit“ den größten Anteil mit 3.464 Genehmigungen, auf den nächsten Plätzen folgen die Türkei (438 Visa) und Russland (384 Visa). (Griechenland Zeitung / jor)

 

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