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Staatsrat soll über Abfindung für pensionierte Staatsdiener befinden

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Die Vollversammlung des Staatsrates wurde jetzt damit beauftragt, endgültig zu entscheiden, ob der pauschale Abfindungsbetrag, den Staatsdiener bei ihrer Pensionierung erhalten, gekürzt werden darf oder nicht. Der Rechnungshof hatte diesen Plan der Regierung, die Abfindungen zu beschneiden, in erster Instanz als verfassungswidrig eingestuft. Falls dieser Entscheidung vom Staatsrat, dem obersten Verwaltungsgericht, stattgegeben werden sollte, könnte die Wirtschaftsplanung des Finanzministeriums aus dem Ruder laufen. Damit Staatsdiener bei ihrer Pensionierung diesen Pauschalbetrag erhalten können, wurde im Laufe ihres Berufslebens im öffentlichen Dienst monatlich eine gewisse Geldsumme von ihrem Gehalt einbehalten. Von den 2,6 Millionen Rentnern Griechenlands erhalten 70 % eine Rente von bis zu 1.
von bis zu 1.000 Euro Brutto monatlich. Die Rentenzahlungen belaufen sich insgesamt auf 2,2 Milliarden Euro pro Monat. Während aber die Regierung harte Sparmaßnahmen durchgesetzt hat und weiterhin durchsetzen muss, um die Finanzen des krisengeschüttelten Landes im Lot zu halten, ist jetzt bekannt geworden, dass der Staat an 932 bereits verstorbene Personen bzw. an deren Hinterbliebene weiterhin Zulagen gezahlt hat. (Griechenland Zeitung / eh) 
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