Weihnachtsgeschenke gibt es nicht nur für Kinder oder
Staatsangestellte (in Form des 13. Monatsgehalts). Auch
Freiberufler erhalten ein "Präsent". In diese Kategorie gehören
etwa Friseure, aber auch Taxifahrer. Letztere dürfen beispielsweise
vom 20.
Dezember bis zum 7. Januar 2004 0,80 Euro auf den Endpreis
aufschlagen. Die Taxifahrer erhielten in diesen Tagen aber noch
weitere "Geschenke". Nach tagelangen Streikaktionen setzten sie
folgendes durch: Die Frist für die Installation von kleinen
Registrierkassen wurde von der Regierung bis April 2004 verlängert
(ursprünglich galt der 1.1.2004); die Kassen müssen erst ab
1.1.2005 voll in Betrieb genommen werden; während des Jahres 2004
werden die Kassenzettel nicht als Grundlage für die Besteuerung
herangezogen. Die Taxifahrer haben aber auch Verpflichtungen
gegenüber dem Kunden: Dazu gehört, dass - Mehrfachkurse untersagt
sind; - keine Unterbrechung aus persönlichen Gründen erfolgen darf;
- der Taxler auf Verlangen des Fahrgastes bis zu 15 Minuten warten
und auch, dass er Gepäck aus- und einladen muss. Schließlich muss
er auf Verlangen einen Beleg ausstellen und generell "höflich und
dienstbereit" sein.