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Bezeichnung Griechischer Joghurt: „Nur für Produkte aus Griechenland zulässig“

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Bezeichnung Griechischer Joghurt: „Nur für Produkte aus Griechenland zulässig“

Die Bezeichnung “Griechischer Jogurt” darf für Produkte, die außerhalb Griechenlands hergestellt wurden, nicht benutzt werden.

Andernfalls würde dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Außerdem würden die Verbraucher getäuscht. Das erklärte ein Sprecher der EU-Kommission gegenüber dem Nachrichtenportal Euroactiv.gr. Hintergrund für diese Erklärungen waren Bemühungen der Tschechischen Republik, die im eigenen Land hergestellten Milchprodukte zum Beispiel unter dem Namen „Griechischer Joghurt“ vermarkten zu können.

Am 7. April 2015 hatte Tschechien versucht, einen entsprechenden Verordnungsentwurf, der auch noch andere Produkte wie etwa Milch oder Eiscreme und essbare Öle und Fette betraf, bei der Europäischen Kommission einzubringen. Das wiederum hatte zu scharfen Protesten aus Griechenland geführt. Der griechische Minister für Agrarentwicklung und Lebensmittel, Vangelis Apostolou, hatte sowohl beim EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, als auch beim EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Phil Hogan, sein Missfallen über die tschechischen Bestrebungen geäußert. Seitens der EU-Kommission hieß es nun, dass man mit den tschechischen Autoritäten hinsichtlich dieses Themas „in Kontakt“ bleiben werde.

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Ähnliche Antworten hatte die EU-Kommission bereits im Oktober 2016 zu diesem Thema gegeben. Damals hieß es u. a., dass man allerdings „differenzieren“ müsse, wenn es um die Bezeichnung „Joghurt nach griechischer Art“ gehe. Auch Formulierungen wie etwa „Joghurt nach griechischen Rezept“ seien akzeptabel.

(Griechenland Zeitung / aa; Archivfotos: © Eurokinissi)

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