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Verurteilter Terrorist erhält abermals Hafturlaub – scharfe Reaktion in Washington

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt Dimitris Koufontinas im Juni 2018, als er einen Hafturlaub antrat. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt Dimitris Koufontinas im Juni 2018, als er einen Hafturlaub antrat.

Einen neuerlichen Hafturlaub wurde in dieser Woche für den berüchtigten Terroristen Dimitris Koufontinas, ehemaliges Mitglied der Terrorgruppe 17. November (17N), genehmigt.Es ist bereits sein vierter Hafturlaub.

Verlassen darf der mehrfache Mörder das Gefängnis für 48 Stunden; er muss sich während dieser Zeit regelmäßig bei einer Polizeiwache melden. Verurteilt worden war er zu elf lebenslänglichen Haftstrafen und weiteren 25 Jahren Freiheitsentzug. Erst kürzlich war Koufontinas aus dem Zentralgefängnis im Athener Stadtteil Korydallos in eine andere Haftanstalt nach Volos verlegt worden. Es handelt sich um ein sogenanntes „Agrargefängnis“, wo die Strafvollzugsinsassen mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten betraut werden. In der griechischen Presse hatte man darauf hingewiesen, dass die Haftbedingungen dort wesentlich lockerer seien als das für den Verurteilten bisher in Athen der Fall war (die GZ berichtete in Ausgabe 639 auf S. 3).
Scharfe Reaktionen auf den neuerlichen Hafturlaub für den Ex-Terroristen kamen u. a. aus dem State Department in Washington. Sprecherin Heather Nauert stellte fest: „Koufontinas ist wegen zahlreicher Morde verurteilt“, darunter seien auch Mitarbeiter der US-Botschaft. Angesichts dieser Tatsache sprach sie von einer „Respektlosigkeit“ gegenüber den Familien der Betroffen. Die US-Botschaft in Athen habe gegenüber der griechischen Regierung ihre Beunruhigung über diesen jüngsten Urlaub zum Ausdruck gebracht. Die US-Sprecherin verwies darauf, dass Koufontinas „seit dem letzten Jahr elf Tage Urlaub“ erhalten habe. Ihrer Ansicht nach dürfe ein Mörder, der nicht nur US-Bürger, sondern auch unschuldige Bürger anderer Staaten auf dem Gewissen habe, keinen Hafturlaub erhalten. (Griechenland Zeitung / jh)

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