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Gericht verurteilt aggressive Werbemethoden: 50.000 Euro Strafe

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Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

Ein Gericht in Piräus hat im Februar einem Konsumenten aufgrund unerwünschter Spamanrufe eines Unternehmens einen Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen.

Der Betroffene hatte seine Telefonnummer auf Grundlage des Gesetzes 3471/2006, Artikel 11, seit Anfang 2023 in ein entsprechendes Sonderregister des Unternehmens eintragen lassen und somit die Nutzung seiner Daten für Direktmarketing untersagt. Trotzdem erhielt er im Zeitraum zwischen März und Juni 2023 wiederholt Werbeanrufe von diesem Stromdienstleister und klagte in der Folge auf Verletzung des Rechts auf Privatsphäre. Das Gericht gab dem Mann nun Recht und sprach ihm die 50.000 Euro zu. Das Unternehmen legte unterdessen Berufung gegen das Urteil ein. (Griechenland Zeitung / gls)

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