In der Praxis sah es so aus, dass sich der zuständige Disziplinarrat erst mit großer Verspätung in diesem Fall beriet. Die Entscheidung der Entlassungen konnte dadurch erst am 17. Juli dieses Jahres gefällt werden. Danach verblieben den beiden Verurteilten 60 Tage Zeit, um eine Beschwerde gegen diese Entscheidung einzuleiten. Da in diesem Zeitraum keine Gerichtsentscheidungen getroffen werden konnten, wurde die Beschwerdefrist auf 120 Tage verlängert. Die beiden haben letztendlich von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht. Der Fall der beiden Mörder, die trotz ihrer Haftstrafen offiziell noch im Staatsdienst standen, ist nur ein Beispiel dafür, wie hoch die bürokratischen Hürden in Griechenland sind. Staatsdiener können laut Verfassung nicht einfach entlassen werden, wenn doch, so müssen dafür zahlreiche Hindernisse überwunden werden. Die internationalen Geldgeber „Troika“ aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds verlangen von Griechenland die Entlassung tausender Staatsdiener: In der Praxis eine äußerst heikle und schwierige Aufgabe – wie auch der Fall von Pangäo zeigt. Im September hat das Ministerium für Verwaltungsreformen erklärt, dass insgesamt 2.113 Staatsdiener unter Disziplinaraufsicht gestellt wurden. Zwischen Juli 2012 und September 2013 wurden 226 Staatsdiener aufgrund von „schweren Straftaten und Fehlverhalten“ entlassen.
(Griechenland Zeitung / eh)