Respekt und entsprechendes Verhalten gegenüber den archäologischen
Stätten und antiken Denkmälern fordert der Zentrale Archäologische
Rat (KAS). In diesen Tagen segnete der KAS einen neuen
Verhaltenskatalog ab, der eine Anzahl von strengen Richtlinien
beinhaltet. Verboten ist u. a. das Rauchen und die Mitnahme von
Lebensmitteln; jedes Mitführen von Tieren ist - außer es handelt
sich um einen Blindenhund - verboten.
Der Zutritt zu
archäologischen Stätten und Museen für Alkoholisierte oder unter
dem Einfluß von Rauschgift stehende Personen ist ebenfalls
untersagt. Zentrale Philosophie des neuen Verhaltenskodex ist es
natürlich, die Denkmäler zu schützen. Zahlreiche Stätten werden
durch die Tausenden von Besuchern belastet. Tropfen von beliebten
Erfrischungsgetränken können den Marmor beschädigen; eine unachtsam
weggeworfene Zigarette einen Brand auslösen. Verboten ist übrigens
auch das Filmen und Fotografieren ohne Erlaubnis sowie das Befahren
von archäologischem Gelände mit dem Privat-Pkw. Diese Unsitte
scheint also immer wieder praktiziert zu werden!