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Neuer Verhaltenskatalog für archäologische Stätten

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Respekt und entsprechendes Verhalten gegenüber den archäologischen Stätten und antiken Denkmälern fordert der Zentrale Archäologische Rat (KAS). In diesen Tagen segnete der KAS einen neuen Verhaltenskatalog ab, der eine Anzahl von strengen Richtlinien beinhaltet. Verboten ist u. a. das Rauchen und die Mitnahme von Lebensmitteln; jedes Mitführen von Tieren ist - außer es handelt sich um einen Blindenhund - verboten.
Der Zutritt zu archäologischen Stätten und Museen für Alkoholisierte oder unter dem Einfluß von Rauschgift stehende Personen ist ebenfalls untersagt. Zentrale Philosophie des neuen Verhaltenskodex ist es natürlich, die Denkmäler zu schützen. Zahlreiche Stätten werden durch die Tausenden von Besuchern belastet. Tropfen von beliebten Erfrischungsgetränken können den Marmor beschädigen; eine unachtsam weggeworfene Zigarette einen Brand auslösen. Verboten ist übrigens auch das Filmen und Fotografieren ohne Erlaubnis sowie das Befahren von archäologischem Gelände mit dem Privat-Pkw. Diese Unsitte scheint also immer wieder praktiziert zu werden!
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