Griechenland / Athen. Auch der zweite Prozess gegen die Mitglieder
der Terrorgruppe „17. November", der am Freitag begann, darf nicht
direkt vom Fernsehen übertragen werden. Diese Entscheidung fällte
heute Morgen das zuständige Gericht in Athen. Es verwies u.
a.
darauf, dass dadurch die Öffentlichkeit des Prozesses nicht
eingeschränkt werde; schließlich habe jeder Bürger freien Zugang
zum Gerichtssaal.