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Maßnahmen für die Wiederaufnahme des Eisenbahnverkehrs in Griechenland

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Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

„Die Wiederaufnahme des Betriebs der Griechischen Eisenbahn ist für die Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit notwendig.“ Dieses Statement hat in dieser Woche der neue Minister für Transport Jorgos Gerapetritis abgegeben. Hintergrund ist ein schweres Zugunglück, das sich am 28. Februar ereignete und bei dem 57 Menschen ums Leben gekommen sind.

Zudem soll die elektronische Überwachung des Schienennetzes zwischen den beiden größten Städten des Landes, Athen und Thessaloniki, ab Oktober funktionsfähig sein, so Gerapetritis. Weiterhin stellte er fest, dass ein Expertenkomitee in einem Monat Schlussfolgerungen angesichts der Ursachen des Zugunglücks gezogen haben wird. Diese Einschätzungen würden vom dafür zuständigen Gericht entsprechend berücksichtigt werden.
Die Wiederaufnahme des Passagierverkehrs zwischen Athen und Thessaloniki soll bereits ab 1. April erfolgen. Das gleiche gilt für die Strecken zwischen Thessaloniki und Larissa, Paläofarsala und Kalambaka, Larissa und Volos sowie zwischen Lamia und Stylida.
Bereits ab Mittwoch kommender Woche (22.3.) sollen wieder Züge etwa zwischen Athen, Piräus und dem Athener Flughafen sowie von Athen nach Chalkida (Insel Euböa) sowie zwischen Thessaloniki und Florina verkehren. Ab dem 27. März sollen zudem wieder Züge zwischen Athen, Kiato und Ägion auf der Peloponnes verkehren.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Hinterbliebenen der Todesopfer finanzielle Entschädigungen von jeweils bis zu 42.000 Euro erhalten sollen. Verletzte sollen mit bis zu 10.000 Euro abgefunden werden und die übrigen Passagiere erhalt pauschal 300 Euro als Schadenersatz für ihr verlorenes Gepäck. Die Betreiber-Gesellschaft Hellenic Train, die diese Entschädigungen angekündigt hat, weist aber darauf hin, dass man damit keinesfalls die Verantwortung für das Zugunglück übernehme. (Griechenland Zeitung / eh)

 

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