Eine Gesetzesnovelle, die es im Ausland lebenden Griechen erlauben soll, sich per Briefwahl auch an den griechischen Parlamentswahlen zu beteiligen, wurde in dieser Woche dem Parlament vorgelegt.
Anfang März soll darüber abgestimmt werden. Damit dieses Gesetz bereits bei den bevorstehenden Parlamentswahlen 2027 in Kraft sein kann, ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Volksvertreter erforderlich; das griechische Parlament verfügt über insgesamt 300 Sitze. Vorgesehen ist in dieser Gesetzesnovelle u. a. die Bereitstellung von drei Parlamentsmandaten für Vertreter der Auslandsgriechen. Angelehnt ist dies an einer Regelung für die unterschiedlichen Präfekturen im Inland, deren Bürger von eigens gewählten Parlamentariern vertreten sind.Das System der Briefwahl bringt für die Auslandsgriechischen große Erleichterungen mit sich. Bisher konnten diese zwar auch wählen, mussten aber oft weite Reisen in Kauf nehmen, um an eigens im Ausland aufgestellten Wahlurnen ihre Stimme abzugeben. Aus dem Innenministerium hieß es nun, dass die Beteiligung der Auslandsgriechen an den Europawahlen im Sommer 2024 per Briefwahl erfolgreich gewesen sei. Dies stelle unter Beweis, dass Griechenland über „die organisatorische und institutionelle Leistungsfähigkeit“ verfüge, um es „Wählerinnen und Wählern im Ausland zu erleichtern, von ihrem Wohnort aus abzustimmen“. Es wurde betont, dass durch eine solche Regelung auch deren „Bindungen zur Heimat gestärkt“ werde. (Griechenland Zeitung / eh)