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Ein spezieller Raumordnungsplan soll den Tourismus in Griechenland regulieren Tagesthema

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Beispielfoto (© Eurokinissi) Beispielfoto (© Eurokinissi)

Die Ministerien für Tourismus sowie für Umwelt- und Energie haben am Montag (11.5.) einen sogenannten Sonder-Raumordnungsplan für die touristische Entwicklung vorgestellt. Besonders auf den Inseln sollen Obergrenzen für Bettenkapazitäten eingeführt werden, um eine Überlastung zu vermeiden. Zudem werden Bebauungs- und Investitionsregeln verschärft.

Ein neuer Sonder-Raumordnungsplan für den Tourismus gibt erstmals allgemein verbindliche Regeln für die touristische Entwicklung in Griechenland vor. Es handelt sich um ein nationales Planungsinstrument, das festlegt, wo und unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten künftig erlaubt sind und wie sie räumlich gesteuert werden. Wie der Minister für Umwelt und Energie, Stavros Papastavrou, am Montag (11.5.) erklärte, schließt das Vorhaben eine jahrelange Regelungslücke. Ziel sei es, die Raumplanung im Tourismussektor zu vereinheitlichen und stärker an Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz sowie die Belastbarkeit der jeweiligen Regionen zu koppeln. Der Rahmen sieht eine landesweite Kategorisierung von Gebieten nach touristischer Dichte, geografischen Besonderheiten und Schutzstatus vor. Daraus ergeben sich unterschiedliche Entwicklungsregeln für Inseln, Küstenzonen, Bergregionen sowie für unter Schutz stehende Gebiete oder Regionen mit einem besonderen kulturellen Erbe. Insbesondere auf den Inseln sollen Obergrenzen für Bettenkapazitäten eingeführt werden, um eine Überlastung zu vermeiden. Zudem werden Bebauungs- und Investitionsregeln verschärft. Neue touristische Projekte sollen stärker an Mindestflächen, Umweltauflagen und die sogenannte „Tragfähigkeit“ der Regionen gebunden werden. Auch Küstenabschnitte werden strenger geschützt, während Kurzzeitvermietungen erstmals landesweit reguliert werden. Ziel der Reform ist es, touristisches Wachstum und Schutzinteressen langfristig in Einklang zu bringen. (Griechenland Zeitung / eh)

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