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Neue und gelockerte Voraussetzungen für eine Einreise nach Griechenland

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Für eine Einreise nach Griechenland gelten seit dem 14. Mai neue und gelockerte Voraussetzungen. Am vorigen Freitag erinnerte das Verkehrs- und Passagieraufkommen auf dem Athener Internationalen Flughafen „Eleftherios Venizelos“ nach vielen Monaten fast wieder an Vor-Corona-Zeiten.


Angesichts der näher rückenden Sommersaison waren bis vor kurzem auch die Leserinnen und Leser der Griechenland Zeitung (GZ) verunsichert. Wenige Tage vor der Umsetzung der neuen Maßnahmen lautete die diesbezügliche Anfrage eines Lesers: „Müssen Reisende, die einen vollständigen Impfschutz erworben haben und einen Impfpass besitzen, trotzdem extra einen RT-PCR Test vorweisen? Ich habe die Absicht, am 30. Mai ihr Land zu besuchen.“ Seit 14. Mai ist nun alles etwa einfacher.
Unabhängig von den Neuregelungen ist allen Interessierten dringend geraten, vor jeder Einreise über den Luft- oder Landweg oder per Schiff nach Griechenland stets auf einer der offiziellen Seiten aktuelle Informationen einzuholen, z. B. auf https://travel.gov.gr/#/ (bisher sind dort die neuen Einreisevoraussetzungen nur auf Englisch angeführt; die Version auf Deutsch wird sicher in Kürze folgen).

Was müssen also Urlauberinnen und Urlauber bzw. generell Griechenland-Reisende seit dem 14. Mai beachten?

1) Ausfüllen der Passenger Location Form PLF auf der Webseite https://travel.gov.gr bis einen Tag vor der Einreise

2a) Vollständige Impfung gegen COVID-19, die mindestens 14 Tage vor der Einreise abgeschlossen worden sein muss. Belegt werden muss die Impfung mit dem Dokument eines öffentlichen Trägers in deutscher, englischer, französischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache. Beinhalten muss die Bestätigung den Namen des bzw. der Geimpften (übereinstimmend mit dem mitgeführten Ausweisdokument), den Typ der Impfung, die Anzahl der Dosen sowie die Impftermine.

ODER
2b) negativer Labortest, der nicht später als 72 Stunden vor Einreise nach Griechenland mit der PCR-Methode durchgeführt worden ist

ODER
2c) Bestätigung von einem öffentlichen Träger, dass man bereits an COVID-19 erkrankt ist; die Bestätigung darf – nach dem Datum der Krankheitsfeststellung – zwischen zwei und neun Monate alt sein.

Die oben genannten Bestätigungen müssen auch für Kinder über fünf Jahren vorgelegt werden. Bei allen Einreisenden kann darüber hinaus ein Stichprobentest vorgenommen werden. Sollte er positiv ausfallen, muss sich derjenige bzw. diejenige in eine 14 Tage dauernde Quarantäne begeben. (Griechenland Zeitung/rs)

 

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