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Anhebung der Mindestlöhne ab dem 1. Januar

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Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

Ab dem 1. Januar ist der Mindestlohn in Griechenland um zwei Prozent angehoben worden; ab dem Sommer soll er voraussichtlich um weitere vier Prozentpunkte steigen, heißt es aus Regierungskreisen. Demnach werden Berufseinsteiger künftig 663 Euro brutto monatlich erhalten, bisher lag diese Mindestgrenze bei 650 Euro.

Angestellte mit einer Arbeitserfahrung von drei bis sechs Jahren werden mit mindestens 729,30 Euro entlohnt; für sechs- bis neunjährige Arbeitserfahrung beträgt der Mindestlohn 795,60 Euro. Angestellte, die mehr als neun Jahre gearbeitet haben, werden mindestens 861,9 Euro verdienen; bei Verheirateten steigt der Monatslohn in diesem Fall auf 928,2 Euro. Angehoben werden auch die Tageslöhne: von bisher 29,04 Euro auf 29,62 Euro. Dementsprechend wird auch das Arbeitslosengeld von bisher 399,25 auf 407 Euro erhöht.
Hintergrund für diese Maßnahme ist die Annahme, dass das Bruttoinlandprodukt im neuen Jahr um etwa 8 Prozent zulegen soll. (Griechenland Zeitung / eh)

 

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