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Teuerungswelle ohne Schalldämpfer? Private und Firmen stöhnen unter der Verdoppelung der Stromkosten

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Foto (© Eurokinissi): Mit einer Anpassungsklausel können die Stromnbieter den Preis ganz legal und ohne Plafond heraufsetzen. Foto (© Eurokinissi): Mit einer Anpassungsklausel können die Stromnbieter den Preis ganz legal und ohne Plafond heraufsetzen.

Eine böse Überraschung erlebten in den vergangenen Tagen und Wochen Tausende Haushalte und Firmen, als ihnen die Stromrechnung ins Haus flatterte. Grob gesagt mussten die meisten von ihnen in etwa den doppelten Betrag berappen, den sie im Vorjahr für dieselbe zeitliche Periode und einen annähernd ähnlichen Verbrauch ausgelegt hatten.

„Ich habe keine Ahnung, wie ich mir das in Zukunft leisten soll und überlege mir, gegen meinen Anbieter rechtlich vorzugehen.“ Das sagte einer der echauffierten Konsumenten gegenüber der Griechenland Zeitung, als er vor wenigen Tagen die neueste Stromrechnung im Briefkasten vorfand. Die Lieferanten, wie etwa die staatliche DEI, haben für die mehr als saftige Preiserhöhung eine einfache Methode parat, die in den Vertragstexten mit den Verbrauchern unter der Rubrik „Kleingedrucktes“ auch festgeschrieben ist. Das Zauberwort heißt „Anpassungsklausel“ („Ritra anaprosarmogis“ / ρήτρα αναπροσαρμογής). Mit dieser Anpassungsklausel können die Anbieter den Preis ganz legal und ohne Plafond heraufsetzen. (Griechenland Zeitung / rs)

Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Griechenland Zeitung (GZ 819 vom 6. April 2022)

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