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Sonder-Verkehrsregelungen aufgrund der Osterfeiertage

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Die Verkehrspolizei angesichts des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens während der Osterfeiertage Sonderregelungen für den Straßenverkehr verordnet, um die Sicherheit zu gewährleisten. Demzufolge dürfen auf den Ausfahrten der städtischen Ballungszentren heute zwischen 16.00 und 22.00 Uhr keine Lkw’s verkehren, die schwerer als 1,5 Tonnen sind. Am Donnerstag gilt die gleiche Regelung zwischen 15.
15.00 und 22.00 Uhr und am Freitag zwischen 6.00 und 16.00 Uhr. Für den morgigen Mai-Feiertag gilt dieser Regelung für die Zufahrt in Städte im Zeitraum zwischen 16.00 und 23.00 Uhr, am Montag, dem 6. Mai, zwischen 15.00 und 22.00 Uhr und am Dienstag dem 7. Mai zwischen 11.00 und 21.00 Uhr. Autofahrer deren Kraftfahrzeugsbriefe oder Nummerschilder durch die Polizei oder andere Behörden eingezogen wurden, können diese auf Grund der Osterfeiertage ab heute zurückfordern. Ausgeschlossen von diesen Maßnahmen sind Kraftfahrzeugbesitzer, die wegen Alkoholeinfluss am Steuer oder wegen zu hoher Geschwindigkeit überführt wurden. (Griechenland Zeitung / eh, Foto: Eurokinissi)
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