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Keine strafrechtliche Verfolgung der Internetsatire „Mönch Pastitsios“

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Keine strafrechtliche Verfolgung der Internetsatire „Mönch Pastitsios“

Der Verantwortliche für die Internetsatire „Mönch Pastitsios“, Filippos Loizos, wird nicht mehr wegen der Beschimpfung eines Bekenntnisses belangt werden. Dies beschloss ein Berufungsgericht in Athen am Donnerstag. Der heute 34-jährige Loizos war 2012 in erster Instanz zu zehn Monaten Haft mit dreijähriger Bewährung verurteilt worden, weil er sich auf einer Facebook-Seite über den vermeintlich wundertätigen Athosmönch Paisios lustig gemacht haben soll.

Auf der Seite „Geron Pastitsios – Elder Pastitsios“ wird der 1994 verstorbene und 2015 heiliggesprochene Mönch im Profilfoto mit dem beliebten Nudelauflauf Pastitsio anstelle des Gesichts dargestellt. Die Muttergottes auf dem Hintergrundbild hat einen Kopf aus Spaghetti und das Christuskind einen gehäuteten Lämmerkopf. Loizos war 2012 wegen Blasphemie angezeigt worden, nachdem der Abgeordnete Christos Pappas von der Neonazipartei „Goldene Morgenröte“ (Chryssi Avgi) den Fall im Parlament publik gemacht hatte.

Das Berufungsgericht beschloss nun, das Verfahren nicht wieder aufzunehmen. Es berief sich dabei auf ein Gesetz aus dem vergangenen Jahr. Darin wird die Strafbewehrung von Vergehen und Verstößen, auf die bis zu zwei Jahre Haft stehen und die bis zum 31. März 2016 begangen wurden, aufgehoben. Die Verurteilung von Loizos hatte 2012 einen Sturm der Entrüstung und eine große Debatte über die Grenzen der Presse- und Meinungsfreiheit in Griechenland ausgelöst. (Griechenland Zeitung / ak)

Unser Foto (© Eurokinissi) entstand während eines Protestes gegen die Festnahme von Loizos im Jahre 2012.

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