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Beantragung einer Ausgangsgenehmigung während des Lockdowns

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Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

In Griechenland gilt seit dem 7. November ein generelles Ausgangsverbot. Um eine rasante Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden, müssen die Bürger in ihren Wohnungen bleiben.

Ausnahmen betreffen Arbeitnehmer, die unabdingbar für den Betrieb des Unternehmens sind und die eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorweisen können. Kurzzeitige Ausgangsgenehmigungen können etwa über SMS beantragt werden, die ohne Gebühren an die Hotline 13033 zu versenden sind. Übermittelt werden müssen eine Ziffer zwischen 1 und 6, der Name des Betreffenden und die Wohnadresse. Ziffer 1: Arztbesuch; 2: Einkauf von Lebensmitteln; 3: Besuch einer Bank; 4: Hilfe für Menschen in Not; 5: Besuch einer Beerdigung oder Besuch eines Elternteils bei den eigenen Kindern; 6: kurzer Spaziergang in der Nachbarschaft oder Ausführen von Haustieren. (Griechenland Zeitung / eh)

 

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