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Schutzstatus für Olymp aufgewertet

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Foto (© Eurokinissi) Foto (© Eurokinissi)

Griechenlands höchster Berg, der mythische Göttersitz Olymp, darf sich neuerdings „Nationalpark“ (ethniko parko) nennen. Gegenüber dem bisherigen traditionellen Schutzstatus eins „Nationalforsts“ (ethnikos drymos), der dem Olymp als erstem Gebiet in Griechenland bereits 1938 verliehen wurde, ist dies ein deutliche Verbesserung.

Das entsprechende Präsidialdekret wurde Mitte September im Regierungsanzeiger veröffentlicht. Ziel ist es unter anderem, das Gebirgsmassiv an der Grenze zu Nordgriechenland vor der Kommerzialisierung zu schützen. Entsprechende Pläne hatten in den letzten Jahrzehnten immer wieder das Licht der Öffentlichkeit erblickt – von Skipisten und Großhotels bis zu mythologischen Themenparks.
Der neue Status betrifft ein Gebiet von 23.562 Hektar und sieht drei Schutzzonen vor: In Zone A (3.471 Hektar) ist praktisch nichts zuglassen außer der wissenschaftlichen Forschung, absolut nötigen Eingriffen in den Wald und der Pflege von Wanderpfaden. In Zone B (5.570 Hektar) dürfen zusätzlich dazu archäologische Grabungen und Konservierungsarbeiten, Führungen und Ökotourismus stattfinden und kleinere Bauten wie Stein- und Holzbänke oder Schutzdächer realisiert werden. In Zone C (14.521 Hektar) sind Berghütten und sanfte Bewirtschaftung, wie die Bienenzucht und die extensive Land-, Vieh- und Forstwirtschaft, zugelassen. Außerdem dürfen historische Bauten wie Brücken, Landwirtschaftsgebäude und steingepflasterte Wege wiederhergestellt und traditionelle Erzeugnisse verkauft werden. Zusätzlich gibt es eine Zone D (13.842 Hektar), wo Aktivitäten die Zustimmung der Parkverwaltung brauchen.
Im gesamten Parkgebiet dürfen keine ortsfremden Arten eingeführt, Pflanzen ausgerissen oder abgeschnitten oder Tiere erlegt werden. Außerdem ist die Veränderung geologischer Formationen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Insektiziden verboten. Weiterhin darf dort nicht gecampt und geangelt werden. Die stark umstrittene Frage des Tickets für den Zugang zum Olymp wird in diesem Präsidialdekret nicht berührt. (GZak)

 

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