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Meldepflicht für den Besitz von Olivenbäumen Tagesthema

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Foto (© GZ/ Jan Hübel) Foto (© GZ/ Jan Hübel)
Zur Förderung der Transparenz in der Olivenölproduktion und zur Bekämpfung von Betrugsfällen wurde eine neue Meldepflicht eingeführt:
Besitzer von Grundstücksflächen mit mehr als 21 Olivenbäumen sind künftig verpflichtet, diese in ein neu geschaffenes Register (Ελαιοκομικό Μητρώο) einzutragen. Die Registrierung erfolgt digital über die persönlichen Taxisnet-Zugangsdaten des Meldepflichtigen. Nach der einmaligen Eintragung des Grundstücks muss anschließend jedes Jahr zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai, unmittelbar nach der Ernte, der jeweilige Ernteertrag gemeldet werden – auch dann, wenn keine Ernte stattgefunden hat. Da die digitale Plattform für das Register bisher noch nicht vollständig funktionsfähig ist, wurde der Beginn der Meldepflicht um ein Jahr verschoben. Sie tritt nun im Oktober 2027 in Kraft. In einigen Gebieten des Landes ist die digitale Registrierung jedoch jetzt schon möglich. Ira Kaliampetsos, Rechtsanwältin (Griechenland Zeitung)
 
In einer der nächsten Ausgaben der Griechenland Zeitung werden wir ausführlich über diese Meldepflicht berichten.  
 
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