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Griechenland: Ex-Siemens-Chef Christoforakos soll ausgeliefert werden Tagesthema

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Griechenland: Ex-Siemens-Chef Christoforakos soll ausgeliefert werden
Griechenland / Athen. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Siemens Hellas, Michalis Christoforakos,  kann nach Griechenland ausgeliefert werden. Das entschied am gestrigen Mittwoch das Oberlandgericht in München. Demzufolge kann er von den griechischen Ermittlungsbehörden innerhalb der kommenden zehn Tage nach Griechenland überführt werden. Der Anwalt von Christoforakos hat jedoch angekündigt, dass er das Bundesverfassungsgericht anrufen werde, um diesen Beschluss anzufechten.
en. Das könnte eventuell zu weiteren Verzögerungen bei der Auslieferung führen, die von der griechischen Seite immer wieder gefordert worden war.
Mitte Mai hatte sich der ehemalige Siemens-Manager aus Griechenland abgesetzt. Im Juni war er bei Rosenheim in Oberbayern festgenommen worden.
Vorgeworfen werden ihm u. a. Bestechung und Geldwäsche. In diesem Zusammenhang hatte er der Staatsanwaltschaft in München ehemalige Funktionäre der Regierungspartei Nea Dimokratia (ND) und der größten Oppositionspartei PASOK genannt, die für ihre jeweilige Partei Zahlungen empfangen haben sollen. Konkret handelt es sich um den verstorbenen einstigen ND-Parlamentarier und Vizepräsidenten des Parlaments, Jannis Bartholomäus, und um den ehemaligen PASOK-Minister Kostas Geitonas. Letzterer nannte die Behauptungen des Inhaftierten „Hirngespinste“. „Ich bleibe bei meiner Haltung, bei der Haltung der PASOK, dass Licht in die Siemens-Affäre gebracht werden muss“. Er selbst sei in den Jahren 2001 bis 2004 in der PASOK verantwortlich für Finanzfragen gewesen. Im Zeitraum 2005/2006, über den Christoforakos berichtet habe, sei er nicht mehr auf diesem Posten gewesen. Der Parteisekretär der ND, Lefteris Zagoritis, schloss eine Involvierung von Politikern seiner Partei in den Fall aus.
Gemäß dem Entscheid des Oberlandgerichtes München können in Griechenland alle Delikte nach dem 18. April 2003 verfolgt werden. Straftaten, die davor begangen wurden, und die über 50 Millionen Euro betreffen sollen, sind nach deutschem Gesetz bereits verjährt. Presseberichten zufolge könnten vier Zahlungen aus dem Jahre 2003 verhandelt werden, die insgesamt etwa 400.000 Euro umfassen. Allerdings ist in der Münchner Gerichtsentscheidung auch von Zahlungen an die Parteien in den Jahren 2004 bis 2006 die Rede. Grundlage dafür sollen Vereinbarungen mit Bartholomäos und Geitonas gewesen sein. (Griechenland Zeitung / eh; Foto: Eurokinissi)
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