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Erneute Änderungen im griechischen Rentensystem

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Erneute Änderungen im griechischen Rentensystem

Ein Rundschreiben des Staatssekretärs für Sozialversicherung Anastasios Petropoulos informiert über die jüngsten Veränderungen im griechischen Rentensystem. Demzufolge sollen neue Bruttokalkulationen der jeweiligen Rentenzahlung zur Anwendung kommen. Damit soll eine einheitliche Regelunge für die Versicherten im öffentlichen und im privaten Sektor durchgesetzt werden. Das neue Gesetz, das zurzeit im Parlament beraten wird, dürfte für etwa 100.000 Versicherte kleinere Abweichungen mit sich bringen. Vor allem betroffen sind jene Arbeitnehmer, die bis 2020 in Rente gehen werden. Ihre Bezüge werden eine fünfprozentige Kürzung erleiden. 

Trotz aller Reformbemühungen bleibt das Rentensystem in Griechenland weiterhin kompliziert. Mehrere Gesetze, ältere und neue, werden auch künftig die endgültige Summe der Rentenzahlung beeinflussen. Für jene Bürger, die bis zum 31. Dezember 2010 einen Pensionsanspruch erworben haben, gilt ein Gesetz des einstigen PASOK-Ministers Andreas Loverdos. Eine andere Kalkulation wird hingegen für jene angewendet, die ab dem 1. Januar 2011 Rentenansprüche erworben haben.

Im Rahmen des dritten Spar und Reformpakts (Memorandum III) wird nun vor allem das Pensionierungssystem für die Beamten geändert. Demzufolge können sich die Betroffenen nicht mehr nach 35 Arbeitsjahren – unabhängig vom Lebensalter – pensionieren lassen. Die allgemein gültige Altersgrenze wird – wie auch in der Privatwirtschaft – das 67. Lebensjahr sein. Jene Kandidaten, die 40 Arbeitsjahre vorweisen können, dürfen bereits mit 62 in Pension gehen. Die Zahl der Beamten, die von dieser Neuregelung betroffen sind, beläuft sich auf etwa 50.000 bis 60.000.
(Griechenland Zeitung / mp, Archiv-Foto: © Eurokinissi)

 

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