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Asyl für türkischen Offizier in Griechenland auf Eis gelegt Tagesthema

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt die türkischen Offiziere Anfang des Jahres 2017 in Athen auf dem Weg ins Gericht. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt die türkischen Offiziere Anfang des Jahres 2017 in Athen auf dem Weg ins Gericht.

Die Gewährung von Asyl für einen der acht Offiziere, die nach einem gescheiterten Putschversuch in der Türkei mit einem spektakulären Hubschrauberflug in die nordgriechische Stadt Alexandroupolis geflohen sind, wurde am Montag vorerst auf Eis gelegt. Entsprochen wurde damit einem entsprechenden Antrag des griechischen Staates am Montag durch den Verwaltungsgerichtshof in Athen.


Das bedeutet, dass der 35jährige Co-Pilot des Hubschraubers wieder in Gewahrsam genommen werden muss. Erst vor einigen Tagen war er aus der Haft entlassen worden und durfte sich in Athen frei bewegen. Seine sieben Kameraden mussten in Haft bleiben. Einen Antrag für die Aussetzung des gewährten Asyls bzw. für dessen Revidierung hatte Migrationsminister Jannis Mouzalas gestellt. Es gehe um die nationale Sicherheit sowie um die persönliche Sicherheit des zweifachen Vaters, stellte der Linkspolitiker fest.
Mit dieser Entscheidung hofft man, die angeschlagenen Beziehungen zum Nachbarland zu kitten. Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte gegen Ende des alten Jahres Griechenland einen Staatsbesuch abgestattet. Hinter den Kulissen hatte die türkische Diplomatie vor allem eine sofortige Auslieferung der acht Offiziere verlangt. In Ankara wird der Vorwurf erhoben, dass sie an einem letztendlich gescheiterten Putschversuch am 15. Juli 2016 aktiv beteiligt gewesen sein sollen.
Das griechische Höchstgericht, der Areopag, hat allerdings bereits vor einiger Zeit eine Auslieferung untersagt: In ihrer Heimat sei die körperliche Unversehrtheit der Betreffenden nicht gewährleistet, im Extremfall müssten sie um ihr Leben fürchten, so die Begründung des Urteils in letzter Instanz. Athen hat in den Gesprächen mit dem Nachbarland immer wieder darauf verwiesen, dass die griechische Justiz unabhängig ist.
Die Rechtsanwälte der Offiziere verweisen vor allem darauf, dass nicht bewiesen werden könne, dass ihre Mandanten tatsächlich am Putschversuch beteiligt gewesen sind.
Über den endgültigen Antrag auf Rücknahme des gewährten Asyls soll am 15. Februar entschieden werden. Dagegen kann der Betroffene Einspruch erheben; ein abschließendes Urteil müsste dann Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat, sprechen. (Griechenland Zeitung / eh)

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