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Journalist freigesprochen, wieder festgenommen, wieder freigelassen …

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Unser Foto (© Eurokinissi) zeigt den Enthüllungsjournalisten und Herausgeber Kostas Vaxevanis nach einem Gerichtsprozess im April 2017. Damals hatte Lina Nikolopoulou, Ehefrau des Gouverneurs der Bank von Griechenland, Jannis Stournaras, Klage gegen ihn eingereicht. Vaxevanis hatte in seiner Zeitung „Documento“ getitelt: „Familie Stournaras: Die große Liebe mit der Pharmaindustrie“. Unser Foto (© Eurokinissi) zeigt den Enthüllungsjournalisten und Herausgeber Kostas Vaxevanis nach einem Gerichtsprozess im April 2017. Damals hatte Lina Nikolopoulou, Ehefrau des Gouverneurs der Bank von Griechenland, Jannis Stournaras, Klage gegen ihn eingereicht. Vaxevanis hatte in seiner Zeitung „Documento“ getitelt: „Familie Stournaras: Die große Liebe mit der Pharmaindustrie“.

Der Journalist und Herausgeber des Nachrichtenmagazins Documento, Kostas Vaxevanis, ist am Montag festgenommen worden. Wenig später wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Anlass für den Zugriff der Polizei war eine Klage des ehemaligen Ministerpräsidenten Antonis Samaras (2012-2015). Er war am Sonntag wegen „Verleumdung“ vor Gericht gegangen, weil Vaxevanis per Twitter angedeutet hatte, dass Samaras angeblich mit einem Mord in der Novartis-Affäre in Verbindung gebracht werden könnte. Der Verhandlungstermin wurde auf den 16. April gelegt.


Festgenommen worden war der Journalist am Montag direkt im Athener Gerichtskomplex „Evelpidon“; eine ehemalige Kadettenschule. Dort hielt er sich wegen eines weiteren Prozesses auf, der bereits in der zweiten Instanz verhandelt wurde, und der für ihn mit einem Freispruch endete. Grund der Anklage: In einem journalistischen Beitrag hatte er Lina Nikolopoulou, Ehefrau des Gouverneurs der Bank von Griechenland, mit einer Affäre in Verbindung gebracht, die das Zentrum für Krankheitskontrolle und -Prävention (KEELPNO) betrifft. Der Enthüllungsjournalist Vaxevanis hatte darin berichtet, dass ein Unternehmen, das sich im Besitz Nikolopoulous befindet, nach einer intransparenten Ausschreibung eine Werbekampagne von KEELPNO an Land ziehen konnte. – In dieser Sache war Vaxevanis am Montag in zweiter Instanz freigesprochen worden; unmittelbar vor seiner vorübergehenden Festnahme. In erster Instanz hatte das Gericht ihn noch für schuldig befunden. In der Begründung des Freispruchs hieß es, dass zu den Pflichten des Angeklagten gehöre, Interesse für Personen des öffentlichen Lebens zu zeigen und Kritik zu üben. (Griechenland Zeitung / eh)

 

 

 

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