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Entscheidung des Staatsrates: Asylsuchende dürfen sich frei in Griechenland bewegen

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Entscheidung des Staatsrates: Asylsuchende dürfen sich frei in Griechenland bewegen

Der Staatsrat hat beschlossen, dass sich Immigranten, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben, von nun an frei in Griechenland bewegen dürfen. Das Ministerium für Migrationspolitik erklärte in einer Pressemitteilung, dass man diesen Entscheid des Staatsrates noch prüfen wolle. Eine dem Parlament bereits unterbreitete Gesetzesnovelle beinhalte einen ähnlichen Paragraphen, wie es im Beschluss des Staatsrates vorgesehen sei, heißt es in der gleichen Mitteilung.

Der Staatsrat erfüllt in die Aufgaben eines obersten Verwaltungs- sowie Verfassungsgerichtes.
Seit März 2016 waren Asylsuchende, die von der türkischen Küste aus in einer der griechischen Ägäis-Inseln angekommen sind, dazu verpflichtet, in den Registrierungszentren (Hot Spots) von Lesbos, Samos, Chios, Leros oder Kos zu verbleiben. Nur in Ausnahmefällen durften sie auf das griechische Festland reisen; das betraf etwa Familien oder unbegleitete Minderjährige.
Im Rahmen des EU-Türkei-Paktes, der im Frühling vor zwei Jahren beschlossen worden ist, hat sich Ankara dazu bereit erklärt, Migranten wieder aufzunehmen, die keinen Anspruch auf Asyl haben. Die EU will als Gegenleistung Asylberechtigte aufnehmen. Die Türkei ist jedoch nur bereit, jene Migranten wieder zu übernehmen, die auf einer der Ägäis-Inseln verblieben sind. Zuwanderer, die bereits auf dem griechischen Festland gewesen sind, werden nicht zurückgenommen. (Griechenland Zeitung / eh; Archivfoto: © Eurokinissi) 

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