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Endloser Prozess gegen rechtsextreme Chryssi Avgi

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Unser Foto (© Eurokinissi) ist während einer Gerichtsverhandlung im Oktober vergangenen Jahres entstanden. Unser Foto (© Eurokinissi) ist während einer Gerichtsverhandlung im Oktober vergangenen Jahres entstanden.

Griechenland schaltet schön langsam auf Wahlkampfmodus: drei Urnengänge stehen in diesem Jahr an – Europa- und Kommunalwahlen sowie Parlamentswahlen. Ein Thema, das jedoch in diesem Zusammenhang kaum diskutiert wird, ist das Verfahren gegen die rechtsextremistische bzw. Neonazi-Partei Chryssi Avgi (CA).

Nach dem Mordanschlag auf den Rapper Pavlos Fyssas im Herbst 2013 wurden die führenden Köpfe der CA verhaftet. Damals regierte in Hellas die konservative Nea Dimokratia unter dem damaligen Premierminister Antonis Samaras gemeinsam mit der sozialistischen PASOK. Es gab Indizien, dass der mutmaßliche und den Faschisten nahe stehende Mörder von Fyssas im Auftrag der CA-Parteispitze  gehandelt hatte. Gegen die CA-Führung wurde in der Folge Anklage u.a. wegen Bildung einer kriminellen Organisation erhoben. Alle Angeklagten befinden sich derzeit nach Ablauf einer 18-Monats-Frist für die U-Haft wieder auf freiem Fuß.

Der Prozess gegen die CA-Parteiführung läuft bereits seit April 2015 in einem extra dafür eingerichteten Saal im Korydallos-Gefängnis bei Athen. Kritiker stellen sich die Frage, wie es denn möglich sein kann, dass das Verfahren bis heute noch nicht abgeschlossen wurde. Anzumerken ist hier, dass seit Januar 2015 und bis vor kurzem eine Koalition aus dem Bündnis der Radikalen Linken SYRIZA und den rechtspopulistischen ANEL regierte.

www.liberal.gr veröffentlichte Anfang des Jahres eine Statistik, die den bisherigen Verlauf der Gerichtsverhandlung zeigt. Die Webseite errechnete Folgendes: 2015 gab es im Prozess gegen die rechtsextreme Chryssi Avgi 39 Verhandlungstage, im darauffolgenden Jahr waren es 50 (35 Tage betrafen Verhandlungen vor dem Berufungsgericht). 2017 lauteten die entsprechenden Zahlen 95  bzw. 42 und 2018 (bis zum 30. September) 66  bzw. 23. Das bedeutet, dass im Durchschnitt pro Monat nicht einmal sechs Verhandlungstage stattfanden.

Verzögerungen scheinen bei diesem Monsterprozess an der Tagesordnung zu sein. Wann das Gerichtsverfahren zu einem Ende kommt, steht jedenfalls in den Sternen. (GZgk)

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