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Verfassungsänderung: Abgeordnete stimmen für weniger Privilegien Tagesthema

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) gibt einen Einblick in das griechische Parlament. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) gibt einen Einblick in das griechische Parlament.

Parlamentarier in Griechenland sollen nach einer Verfassungsänderung, über die sie derzeit befinden, schon bald deutlich weniger Privilegien als bisher genießen. Doch bis dahin ist es eine umfangreiche Prozedur. Am Donnerstag wurde die erste von insgesamt drei Abstimmungsrunden in der Volksvertretung durchgeführt.

Ein zweites Votum soll in einem Monat stattfinden. In Sack und Tüten kommt das Ergebnis aber erst nach einer dritten Runde. Diese kann zudem erst von der künftigen Volksvertretung, das heißt nach der Durchführung von Parlamentswahlen beschlossen werden; die Legislaturperiode endet offiziell im Oktober. Bei diesem letzten und entscheidenden Votum muss jeder einzelne Artikel mit einer Dreifünftel-Mehrheit – 180 der 300 Sitze – die Volksvertretung passieren. Bei den ersten beiden Runden genügen 151 Stimmen.

Bei dem erfolgten Prozedere am Donnerstag hat eine deutliche Mehrheit der Volksvertreter den Artikel 62 für die Einschränkung des parlamentarischen Asyls (237 „Ja“) und Artikel 86 für die Abschaffung der vorzeitigen Verjährung möglicher Straftaten, die von Abgeordneten oder Ministern begangen wurden (253 „Ja“), abgesegnet.

179 „Ja“-Stimmen hat die Interpretation des betreffenden Artikels erhalten, wonach das Parlamentarier-Asyl nur für Straftaten gelten soll, die die politische Tätigkeit des jeweiligen Abgeordneten betreffen. Damit soll der Möglichkeit der Korruption von Parlamentariern entgegengewirkt werden. Diese Schutzmaßnahme für die Abgeordneten erwies sich bisher als großes Hindernis bei einer eventuellen Strafverfolgung, etwa wenn es um die Aufklärung von Schmiergeldaffären ging.

Eine geringe Mehrheit von 151 bis 153 Mandaten haben einzelne Paragraphen für die Trennung zwischen Staat und Kirche erhalten.

Mehr als 200 Stimmen bekamen zwei Vorschläge für die Änderung des Artikels 32, der die Möglichkeit der Durchführung vorverlegter Parlamentswahlen betrifft, wenn sich das Parlament nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten für das Amt des Staatspräsidenten einigen kann. Abgeschmettert wurde hingegen der Antrag der Regierungspartei SYRIZA, dass der Staatspräsident im Zweifelsfall direkt vom Volk gewählt wird; hier kam die erforderliche Mehrheit von 151 Stimmen nicht zustande.

Angenommen wurde wiederum die Möglichkeit der Einberufung einer parlamentarischen Untersuchungskommission auch für den Fall, dass diese keine absolute Mehrheit in der Volksvertretung haben sollte – 234 Abgeordnete votierten mit „Ja“. Vereinfacht wurde darüber hinaus die Wahl von Mitgliedern unabhängiger Behörden (231 Mandate).

Aufgelistet wurden hier nur einige der wichtigste der mehr als 150 Vorschläge, über die am Donnerstag befunden wurde. Alles in allem wurden insgesamt mehr als 46.000 Stimmen gezählt. (Griechenland Zeitung / eh)

 

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